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Ein Geschenk vom Staat
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05.09.2016
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen.
Auf Antrag lässt sich damit die Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens aber um 1.200 Euro pro Jahr mindern. Die Steuerermäßigung indes setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. Daran fehlt es, wenn ein Versicherungsunternehmen zur Regulierung eines Schadens die Handwerkerkosten (ggf. auch nur teilweise) erstattet (Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 13 K 136/15 E).
(Quelle:http://www.ikz.de/nc/news/article/handwerkerleistungen-versicherungszahlung-minder-0057636.html)
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Stand
Stopp der KfW-Förderung zurückgenommen: Altanträge werden genehmigt
Entwarnung für viele Bauherren: Der Zusagestopp bei den KfW-Programmen zum energetischen Bauen wird teilweise aufgehoben. Förderfähige Altanträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, sollen genehmigt werden. Darauf einigten sich jetzt die zuständigen Ministerien. Stand
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist heute mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt worden. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite mit.
Der Programmstopp bezieht sich sowohl auf die Einreichung von neuen Anträgen als auch auf die Zusage von bereits eingereichten Anträgen. Betroffen ist demnach die BEG-Säule für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen, die über einen Kredit finanziert werden sollten.
Das Programm BEG Einzelmaßnahmen, welches über das BAFA läuft, ist vom Programmstopp nicht betroffen!
Als Grund für den Antragstopp wurde die enorme Antragsflut der letzten Wochen genannt. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Wir erinnern daran, dass bereits Anfang November 2021 seitens der KfW die Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Rahmen der BEG zum 01. Februar 2022 kommuniziert wurde.
Über die Behandlung der bereits eingereichten, jedoch noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote will das BMWK und die KfW zügig entscheiden. Auch über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafond und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Quellen:
Fachverband SHK Baden Württemberg
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
Stand
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.
Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.
Die Förderprogramme im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungserneuerung) über das BAFA sind davon nicht betroffen!
Quellen:
Haustechnik Bayern / Zentralverband
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
